Mehrere Fahrzeuge bilden gemeinsam einen Verband, wenn sie als Ganzes am Verkehr teilnehmen. Bezüglich der Verkehrsregeln (Verhaltensmaßregeln) gelten sie als ein Fahrzeug. Sinn und Zweck ist die ungehinderte Fortbewegung bei Einhaltung des Verbandes.
Verbände sind im Schienenverkehr, Straßenverkehr, in der Luftfahrt und in der Schifffahrt üblich.