Die Verfassung Aserbaidschans (aserbaidschanisch Azərbaycan konstitusiyası) ist die „höchste rechtliche Kraft“ der Republik Aserbaidschan.
Sie wurde nach einem Referendum am 12. November 1995 angenommen und trat am 23. November 1995 in Kraft.[1] Sie definiert Aserbaidschan als “demokratische Republik” mit Präsidialsystem und enthält Kapitel über “das Prinzip der Gewaltenteilung als Grundsatz für den Staatsaufbau”. Mit den Grundrechte für nur aserbaidschanische Bürger besitzt sie einen Menschenrechtskatalog.[2]
Die Exklave Nachitschewan verfügt als Autonome Republik über eine eigene Verfassung.