Die Verfassung vom 3. Mai 1791 (polnisch Konstytucja trzeciego maja, litauisch Gegužės trečiosios konstitucija) wurde am 3. Mai 1791 vom Sejm, der parlamentarischen Versammlung von Polen-Litauen (siehe auch Rzeczpospolita), im Warschauer Königsschloss verabschiedet. Laut Norman Davies gilt sie als „erste [Verfassung] ihrer Art in Europa“, die von einem Parlament verabschiedet wurde.[1] Andere Quellen bezeichnen sie als zweitälteste moderne Verfassung Europas nach der bereits 1755 veröffentlichten Verfassung von Korsika oder als drittälteste moderne Verfassung der westlichen Welt nach der am 17. September 1787 verabschiedeten Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika.[A 1][2][3]
Inhaltlich orientierte man sich bei der Verfassung an den Ideen der Aufklärung, der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte sowie den seit dem 16. Jahrhundert in Polen selbst stattfindenden Reformdiskursen. In Erinnerung an die Verfassung und ihre historische Bedeutung ist der 3. Mai neben dem 11. November, dem Unabhängigkeitstag zum Gedenken an die Wiedererlangung der staatlichen Souveränität 1918, der wichtigste Nationalfeiertag in Polen.
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