Das Verfassungsgericht von Ungarn (ungarisch Magyarország Alkotmánybírósága) ist der höchste Gerichtshof Ungarns und wurde 1989 gegründet. Es hat seinen Sitz in Budapest im I. Bezirk. Das Ziel der neuen Institution war die Förderung der rechtsstaatlichen Entwicklung, der verfassungsmäßigen Ordnung und der Schutz der Grundrechte.