Verfolgter des Naziregimes (VdN) war in der DDR die amtliche Bezeichnung für Personen, die z. B. aus antifaschistischer Gesinnung versucht hatten, das NS-Regime in Deutschland zu beseitigen, oder die aus rassischen, religiösen oder anderen Gründen verfolgt wurden. Die Zuerkennung dieses Status erfolgte auf Antrag nach einer Richtlinie.[1] Mit der Anerkennung als VdN war eine Reihe von Vorrechten verbunden. Verfolgte des Naziregimes genossen Unterstützung und Hilfe durch die staatlichen Organe der DDR wie z. B. Vergünstigungen bei der Gesundheitsversorgung, Wohnraumbeschaffung oder Studienhilfe für Kinder.