Verfrachter

Verfrachter (englisch carrier) ist ein Rechtsbegriff des Seehandelsrechts für die Vertragspartei des Befrachters, die sich zur Übernahme, zum Transport des Frachtguts auf einem Handelsschiff und zur Ablieferung an den Empfänger verpflichtet. Der Verfrachter ist ein Kaufmann, der gewerbsmäßig gegen Entgelt Seefracht mittels Seefrachtvertrag transportiert und dem Empfänger abliefert. Außerhalb des Seehandelsrechts heißt der Verfrachter Frachtführer (beim Frachtvertrag) oder Luftfrachtführer (beim Luftfrachtvertrag). Der Verfrachter übernimmt den Transport des Frachtguts auf See mittels Handelsschiffen und schuldet den Beförderungserfolg, also die ordnungsgemäße Ablieferung des Frachtguts an den Empfänger. Der Verfrachter stellt dem Befrachter oder dessen beauftragtem Ablader eine Abladebestätigung oder ein Konnossement aus. Diese Warenbegleitpapiere stellen eine Bescheinigung über die Übernahme des Frachtguts an Bord dar. Das Ein- und Ausladen übernimmt in der Praxis häufig eine speziell dafür beauftragte Kaianstalt.

Die Spediteure, Frachtführer und Verfrachter sind meist auch Lagerhalter, weil sie im Bereich ihres Handelsgewerbes auch regelmäßig Güter lagern.[1]

  1. Carl Creifelds, Creifelds Rechtswörterbuch, 2000, S. 815

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