Verhandlungsmacht (engl. bargaining power) ist ein Begriff in verschiedenen Verhandlungstheorien, setzt sich aus den Begriffen Verhandlung und Macht zusammen und beschreibt die relative Stärke der Verhandlungsposition zwischen Personen oder Organisationen während eines Interessenausgleichs.[1] Über Verhandlungsmacht beschreibt man im Allgemeinen die Dominanz in einer Verhandlung über die andere Seite.[2] In der ökonomischen Theorie wird der Interessenausgleich grundsätzlich auf Geldwerte reduziert, die entsprechend der Verhandlungsmacht aufgeteilt werden.