Verkehrsinsel

Verkehrsinseln und Mittelinsel als Bestandteile eines Kreisverkehrs
Verkehrsinsel als Querungsstelle für Fuß- und Radverkehr
Zeichen 222: Vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei

Verkehrsinseln (auch Fahrbahnteiler oder Mittelinseln genannt) im Straßenverkehr sind von der Fahrbahn umschlossene und von ihr abgegrenzte Flächen, die in der Regel nicht befahren werden dürfen. Sie können je nach Zweck verschieden gestaltet sein. Das abgerundete Anfangs- und Endstück einer Verkehrsinsel wird als Inselkopf bezeichnet. Bei Kreisverkehren spricht man von Kreisinseln, Mittelinseln können dort nämlich auch die Fahrbahnteiler zwischen Kreiseinfahrt und Kreisausfahrt sein, die dem Fußverkehr als Querungshilfe dienen können.

Viele Verkehrsinseln sind erhöht und haben Bordsteine an ihren Rändern. Auf vielen Verkehrsinseln stehen Verkehrszeichen (z. B. das Zeichen 222-20 „rechts vorbei“) und eine rot-weiß-gestreifte Tafel, z. B. eine Leitbake.

Auf einigen Verkehrsinseln stehen Pflanztröge oder Straßenlaternen (z. B. zum Beleuchten eines Überwegs).


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