Verkehrswirtschaft (Wirtschaftszweig)

Die Verkehrswirtschaft ist ein zum Dienstleistungssektor gehörender Wirtschaftszweig innerhalb einer Volkswirtschaft, der Unternehmen umfasst (Verkehrsunternehmen), deren Betriebszweck überwiegend oder vollständig auf den Transport von Personen (Personentransport), Tieren (Tiertransport), Gütern (Gütertransport) oder Nachrichten (Nachrichtenübertragung) ausgerichtet ist. Die Verkehrswirtschaft umfasst „alle Vorgänge und Einrichtungen, die der räumlichen Übertragung von Personen, Sachgütern und Nachrichten dienen“.[1] Der Transport wird durch Transportmittel vorgenommen, die eine Ortsveränderung des Transportgutes zum Ziel haben. Personen, Tiere, Güter oder Nachrichten werden meist nicht dort gebraucht oder verbraucht, wo sie sich ursprünglich befinden oder entstanden sind. Bei Pendlern beispielsweise muss ein Transport vom Wohnort zum Arbeitsort und umgekehrt vorgenommen werden (Arbeitsmobilität), bei Gütern vom Produktionsort oder Warenlager zum Handel und von dort zum Verbraucher (Faktormobilität). Dieser Güterstrom kommt erst durch den Verkehr in Gang und umfasst die Ortsveränderung von Personen, Gütern und Nachrichten zum Zwecke der arbeitsteiligen Güterversorgung im Austausch zwischen den verschiedenen Produktions- und Verbrauchsstätten.[2]

  1. Rainer J. Willike, Verkehr, in: Verlag Herder (Hrsg.), Staatslexikon Recht-Wirtschaft-Gesellschaft, Band VIII, 1963, S. 150; ISBN 978-3-451-37515-6
  2. Carl Pirath, Die Grundlagen der Verkehrswirtschaft, 1934, S. 2

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