Verladerampe

Transportfahrzeug mit Rollstuhlrampe

Der Begriff Verladerampe, auch Auffahrrampe, Auffahrschienen, Verladeschienen, bezeichnet eine geneigte Fläche zum Überfahren mit einem Radfahrzeug oder mit Transportgütern auf Rädern oder Rollen.

Im Gegensatz zu baulich fest ausgeführten oder natürlich entstandenen größeren Rampen ist damit meist eine zwischen zwei höhenungleichen Ebenen temporär angesetzte Trägerfläche bzw. Fahrbahn gemeint. Sehr häufig ist dabei die Ausführung aus Stahl- oder Aluminium-Profilblech mit oder ohne ausgeprägte Seitenbegrenzungen.

Je nach der Ausführungsart und dem Benutzungszweck gibt es unterschiedliche Arten von Rampen, wobei sich auch Überschneidungen der Zwecke oder Bezeichnungen ergeben.


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