Die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen ist eine Dienstleistung der deutschen Agentur für Arbeit (vormals Arbeitsamt), die in §§ 35–39 SGB III geregelt ist.
Die Dienstleistung der Vermittlung steht Arbeitsuchenden offen, aber auch Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II können Dienstleistungen der Vermittlung von der Agentur für Arbeit erhalten.