![]() Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 | |
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Text von Bedeutung für den EWR | |
Titel: | Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit |
Grundlage: | EG-Vertrag, insbesondere Art. 95 |
Datum des Rechtsakts: | 16. Dezember 2008 |
Veröffentlichungsdatum: | 31. Dezember 2008 |
Inkrafttreten: | 20. Januar 2009 |
Ersetzt: | Richtlinie 65/66/EWG, Richtlinie 78/663/EWG, Richtlinie 78/664/EWG, Richtlinie 81/712/EWG, Richtlinie 89/107/EWG, Richtlinie 94/35/EG, Richtlinie 94/36/EG, Richtlinie 95/2/EG |
Letzte Änderung durch: | Verordnung (EU) 2022/141 |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
11. Februar 2022 |
Umgesetzt durch: | Deutschland Zusatzstoff-Zulassungsverordnung |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist eine Europäische Verordnung, die die Anforderungen für alle Arten von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Union festlegt und dabei frühere Rechtsvorschriften sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene konsolidiert und ersetzt. Als europäische Verordnung ist sie nach Inkrafttreten unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gültig, eine Umsetzung in nationales Recht ist bei europäischen Verordnungen nicht notwendig. Einzig Bereiche, die durch die Verordnung nicht abgedeckt werden, dürfen weiterhin national geregelt werden.[1][2] Die Verordnung umfasst Listen von allen zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen, die Bedingungen für ihre Verwendung und Vorgaben für die Kennzeichnung. Zudem vereinfacht sie das Genehmigungsverfahren.[3]
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen BVL.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen BMEL.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen VO2008/1333_Beschr.