Verordnung (EG) Nr. 726/2004 | |
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Titel: | Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Arzneimittelrecht |
Grundlage: | EGV, insbesondere Art. 95 |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
Anzuwenden ab: | 20. Mai 2004 |
Fundstelle: | ABl. L 136, 30. April 2004, S. 1–33 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 ist eine Verordnung der Europäischen Union, in der das Gemeinschaftsverfahren zur zentralisierten Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in der Europäischen Union geregelt wird. Ferner ist die Verordnung die Rechtsgrundlage für die Errichtung und Arbeit der Europäischen Arzneimittelagentur. Da inzwischen die weit überwiegende Zahl an innovativen Arzneimitteln über das zentralisierte Verfahren zugelassen wird, hat diese Verordnung große Bedeutung für das europäische Arzneimittelrecht. Als EG-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates ist sie in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar verbindlich.