Als Verschwendete Stimme,[1][2] auch unberücksichtigte[3][4], verfallene oder unrepräsentierte Stimme, wird die Stimme angesehen, die von keiner Partei in der Legislative vertreten wird. Die verschwendeten Stimmen werden wie folgt berechnet:
wobei der Stimmenanteil der nicht vertretenen Partei und die Gesamtzahl der nicht vertretenen Parteien ist. Die verschwendeten Stimmen können in Prozent der Gesamtstimmenzahl oder als absolute Stimmenzahl angegeben werden. Die verschwendeten Stimmen steigt mit einer höheren Sperrklausel. Selbst ohne explizite Wahlhürde verursacht die Natürliche Sperrklausel verschwendete Stimmen. Eine Mehrheitswahl führt im Vergleich zur Verhältniswahl im Allgemeinen zu einem höheren Prozentsatz an verschwendeten Stimmen.[5] Beim Zweiparteiensystem können verschwendete Stimmen auch mit der Effizienzlücke gemessen werden.
Gelegentlich haben verschwendete Stimmen dazu geführt, dass eine Partei die absolute Mehrheit der Sitze gewann, ohne die absolute Mehrheit der Stimmen zu gewinnen, ein Ergebnis, das ein proportionales Wahlsystem verhindern sollte. Zum Beispiel bei der Landtagswahl in Bayern 2013 und Landtagswahl im Saarland 2022 verfehlten die CSU beziehungsweise SPD die Stimmenmehrheit, gewann aber jeweils die absolute Mehrheit der Sitze. Außerhalb von Deutschland gewann die Partei AKP bei den türkischen Parlamentswahlen 2002 mehr als zwei Drittel der Sitze im Parlament mit nur 34,28 % der Stimmen.