Basisdaten | |
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Titel | Rundschreiben 10/2018 (VA) Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT |
Kurztitel | Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT |
Abkürzung | VAIT |
Geltungsbereich | Bundesrepublik Deutschland |
Ursprüngliche Fassung vom | 2. Juli 2018 |
Letzte Neufassung vom | 03. März 2022 |
Ende der Gültigkeit | 16. Januar 2025 |
Die Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT, abgekürzt VAIT, waren Verwaltungsvorschriften, die mit einem Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die sichere Ausgestaltung der IT-Systeme sowie der zugehörigen Prozesse und diesbezüglicher Anforderungen an die IT-Governance an deutschen Versicherungen veröffentlicht wurden. Sie wurden von der BaFin mit dem Rundschreiben 10/2018 (VA) vom 2. Juli 2018 veröffentlicht und im März 2019 aktualisiert. Die letzte Aktualisierung datiert vom 3. März 2022.
Um eine Doppelregulierung zu vermeiden, wurden die VAIT zum 17. Januar 2025 zugunsten der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) aufgehoben.[1]