Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT

Basisdaten
Titel Rundschreiben 10/2018 (VA) Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT
Kurztitel Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT
Abkürzung VAIT
Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland
Ursprüngliche Fassung vom 2. Juli 2018
Letzte Neufassung vom 03. März 2022
Ende der Gültigkeit 16. Januar 2025

Die Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT, abgekürzt VAIT, waren Verwaltungsvorschriften, die mit einem Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die sichere Ausgestaltung der IT-Systeme sowie der zugehörigen Prozesse und diesbezüglicher Anforderungen an die IT-Governance an deutschen Versicherungen veröffentlicht wurden. Sie wurden von der BaFin mit dem Rundschreiben 10/2018 (VA) vom 2. Juli 2018 veröffentlicht und im März 2019 aktualisiert. Die letzte Aktualisierung datiert vom 3. März 2022.

Um eine Doppelregulierung zu vermeiden, wurden die VAIT zum 17. Januar 2025 zugunsten der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) aufgehoben.[1]

  1. DORA kommt: Änderungen bei den aufsichtlichen Anforderungen an die IT. In: bafin.de. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), 10. Januar 2025, abgerufen am 20. Januar 2025.

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