Versicherungsbetrug

Versicherungsbetrug sind alle Handlungen, mit denen Versicherungsnehmer oder Dritte von einem Versicherungsunternehmen in betrügerischer Absicht Versicherungsleistungen beanspruchen. Dies entspricht dem allgemeinen Tatbestand des Betruges nach § 263 StGB. Der Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs nach § 265 StGB umfasst die Tathandlung, dass eine versicherte Sache beschädigt oder zerstört wird. Versicherungsbetrug als eigenständigen Tatbestand (§ 265 StGB a. F.) gibt es seit 1. April 1998 nicht mehr.


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