Versorgungsstufe

Versorgungsstufe ist ein Begriff aus der Krankenhausplanung in Deutschland. Mit dem Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz (KHKG) vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I s. 1568) sollten die Instrumentarien zur Bedarfsplanung verbessert und eine Änderung in der Investitionsförderung bewirkt werden. Die Krankenhäuser wurden von den Ländern fortan in den Krankenhausplänen in vier Versorgungsstufen eingeteilt.

Einige Bundesländer teilen in ihren Krankenhausgesetzen die nach § 108 SGB V für die Krankenhausbehandlung zugelassenen Allgemeinkrankenhäuser in drei oder vier Kategorien ein. Fachkrankenhäuser werden dabei keiner Versorgungsstufe zugeordnet. Die meisten Länder unterscheiden in ihren Krankenhausplänen dagegen nicht nach Versorgungsstufen, sondern differenzieren ihr Angebot an Krankenhausbetten in anderer Weise.


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