Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Form der interkommunalen Kooperation in Sachsen. Bei ihr übernimmt eine Gemeinde (erfüllende Gemeinde) die Aufgaben eines Verwaltungsverbands.[1] Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft ist nicht selbst rechtsfähig, sie ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch kein Gemeindeverband. Die Verwaltungsgemeinschaft hat damit eine analoge Konstruktion wie die vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften in Baden-Württemberg.
Stand 1. Januar 2013 gab es 74 Verwaltungsgemeinschaften,[2] zum 1. Januar 2012 waren es noch 87, zehn Jahre davor noch 116.[3]