Die Verwaltungsgliederung Polens ist stark an das Prinzip des Einheitsstaates angelehnt.
Die territoriale Gliederung der Selbstverwaltung in Polen umfasst, nach der 1999 in Kraft getretenen Reform, nun drei Ebenen: Kommunen (gmina), Kreise (powiat) bzw. kreisfreie Städte (miasto na prawach powiatu) und regionale Verwaltungsbezirke, die sogenannten Woiwodschaften (województwo).[1]
Die Verwaltungsstruktur hat in Polen einen unitarischen Charakter und beruht auf einer homogenen Gesetzgebung, die alle Selbstverwaltungsbehörden gleich bindet und auf homogenen, 4-jährigen Wahlperioden der Selbstverwaltungsbehörden aller Ebenen.[2]
Die (öffentliche) Staatsverwaltung wird in Regierungsverwaltung und Selbstverwaltung unterteilt.[3]