4. Konzil im Lateran 11.–30. November 1215 | |
Akzeptiert von | |
Einberufen von | Papst Innozenz III. |
Präsidium |
Papst Innozenz III. |
Teilnehmer | 71 Patriarchen und Metropoliten, 412 Bischöfe, rund 900 Äbte, Priores, Abgesandte |
Themen |
Katharer und Waldenser; Trinitätslehre; Transsubstantiation, Papstprimat, Lebensführung und Verhalten der Kleriker, Kirchliches Verfahrensrecht, Kreuzzug |
Dokumente | |
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71 Dekrete | |
Das Vierte Laterankonzil (lat. Concilium Lateranense IV; auch Vierte Lateransynode) war das bedeutendste Konzil des Mittelalters. Es wurde durch die Bulle Vineam Domini Sabaoth von Papst Innozenz III. vom 19. April 1213 einberufen und im November 1215 im römischen Lateran abgehalten. In der katholischen Kirchengeschichtsschreibung gilt es seit Bellarmins Disputationes de controversiis (1586) trotz Abwesenheit der Ostkirche als ökumenisches Konzil.
Innozenz III. gilt als einer der bedeutendsten Kirchenrechtler des Mittelalters. Dementsprechend ließ er auf dem Konzil eine Fülle von Verfahrensregeln verabschieden. Sein Entwurf über die Finanzierung der römischen Dikasterien wurde allerdings abgelehnt,[1] die anderen Canones feierlich bestätigt. Diese wurden später von den Glossatoren gegliedert, nummeriert und in verschiedene Kirchenrechtssammlungen aufgenommen und fanden weiteste Rezeption in den europäischen Teilkirchen, u. a. auf Provinzialsynoden. Als bedeutendster und wohl einer der frühesten Kommentatoren des Vierten Laterankonzils gilt Johannes Teutonicus Zemeke.