Visitation (von lateinisch visitatio ‚Sehen, Besichtigung, Besuch‘)[1] heißt in vielen Gerichts-, Kirchen- und Ordensverfassungen der Besuch eines Oberen mit Aufsichtsbefugnis zum Zweck der Bestandsaufnahme und Normenkontrolle.
In England und Wales findet sich die Funktion auch im weltlichen Bereich. So werden Krankenhäuser, Universitäten und Colleges (so es sich um alte Gründungen handelt) von einem Visitor beaufsichtigt.[2] In historischen deutschen Territorien findet sich der Begriff Landesvisitation als Bezeichnung für eine Bestandsaufnahme oder Besichtigung des Landes durch Amtsträger, amtliche Organe oder seinen Herrscher.