Die Volksabstimmung in Schleswig (dänisch: folkeafstemning i Slesvig, französisch: Plébiscite du Schleswig, englisch: Plebiscite in Schleswig, seltener auch deutsch: Plebiszit in Schleswig) fand am 10. Februar und 14. März 1920 in Folge des Versailler Vertrags nacheinander in zwei Abstimmungszonen statt. Das Plebiszit hatte die Frage der Gebietszugehörigkeit eines Teils von Schleswigs beziehungsweise Sønderjyllands zum Gegenstand und führte letztlich zur Abtrennung Nordschleswigs von Deutschland und der Angliederung an Dänemark, während Südschleswig bei Deutschland verblieb. Es wurde von der „Internationalen Kommission für die Überwachung des Plebiszits in Schleswig“ vorbereitet und durchgeführt, die für die Zeit der Volksabstimmung die Regierungsgewalt im Abstimmungsgebiet übernahm.
Die Abstimmung in Schleswig gehört zu den zentralen Ereignissen in dem seit dem 19. Jahrhundert währenden nationalistischen Konflikt über die territoriale Zugehörigkeit Schleswigs. In Deutschland wird dabei oftmals die Volksabstimmung und der Verlust von Nordschleswig in den Mittelpunkt gerückt, während in Dänemark das Plebiszit eher als Teil der genforeningen ‚der Wiedervereinigung‘ Nordschleswigs mit Dänemark beschrieben wird.
Während in den ersten Jahrzehnten nach der Abstimmung nationalistische Kräfte in beiden Staaten das Plebiszits an sich in Frage stellten und jeweils eine Angliederung ganz Schleswigs forderten, wird die 1920 entstandene Grenze zwischen Dänemark und Deutschland seit den 1950er Jahren weithin akzeptiert. Dementsprechend hat sich auch die Einschätzung der Volksabstimmung geändert, die heute überwiegend als beispielhaft für die friedliche Beilegung eines Grenzstreits gesehen wird.
Das Plebiszit in Schleswig war das erste in der Geschichte, das unter der Kontrolle eines internationalen Gremiums abgehalten wurde.