Die Wahl zur Volkskammer der DDR 1950 (auch Volkswahl) war die Wahl zur 1. Volkskammer der DDR und fand am 15. Oktober 1950 statt.[1] Sie war eine Scheinwahl. Es konnte lediglich über die Einheitsliste der Nationalen Front abgestimmt werden. Die Wahl hatte auf die Stärke der Fraktionen keinen Einfluss. Deren Größe wurde im Voraus festgelegt. Das Wahlrecht der DDR erlaubte auf dem Papier die öffentliche Kontrolle der Wahlauszählung. In der Praxis fand dies aus Angst vor Repressionen nicht statt.
Aufgrund des Viermächte-Status der Stadt Berlin wurden die 66 Abgeordneten von Ost-Berlin indirekt durch den Magistrat von Ost-Berlin bestimmt. Hierdurch kam es zu der Situation, dass in der Volkskammer auch sechs Vertreter der SPD aus dem Ostteil der Stadt vertreten waren. Die SPD war in der SBZ nach der Zwangsvereinigung verboten; in Berlin bestand die SPD Berlin jedoch weiter. Die sechs Mandatsinhaber wurden Mitglieder der SED-treuen Sozialdemokratischen Aktion.