Eine vorgezogene Neuwahl ist eine Wahl nach der Auflösung eines Parlaments im Zuge der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode. Das wird in der Verfassung geregelt und kann daher mit einer Verfassungsänderung durchgeführt werden.
In der Schweiz, wo die Verfassung alle drei Monate durch Volksabstimmung geändert werden kann, ist das einmal passiert, in Norwegen und den Vereinigten Staaten nie. Die meisten Staaten haben jedoch eine Bestimmung zum Auflösen des Parlaments in der Verfassung. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Ein Staatsoberhaupt kann in diesen Staaten unter bestimmten Voraussetzungen eine vorgezogene Neuwahl veranlassen. Beispielsweise kann der König das Unterhaus auf Vorschlag des Premierministers in den Niederlanden, in Belgien und in Dänemark auflösen. In Österreich, Israel und in Polen kann sich das Parlament zusätzlich selbst auflösen.[1] In manchen Ländern löst eine Volksabstimmung eine Neuwahl aus.