Wahlrecht

Das Wahlrecht – die Wahlberechtigung, die Berechtigung, an einer politischen Wahl teilnehmen zu dürfen – ist ein dem Staatsbürger gewährtes Recht, das zu den politischen Grundrechten gehört. Es ist eine der tragenden Säulen der repräsentativen Demokratie und soll sicherstellen, dass die (repräsentativ eingeschränkte) Volkssouveränität gewahrt bleibt. Die wahlberechtigten Bürger werden gemeinhin als Wähler, Wählerschaft, Elektorat oder umgangssprachlich Wahlvolk bezeichnet. Davon zu unterscheiden ist das Stimmrecht.

Da in der Schweiz Abstimmungen wesentlich häufiger sind als Wahlen (mehrmals im Jahr vs. einmal in mehreren Jahren), steht der Begriff des Stimmrechts, das Recht an Volksabstimmungen teilnehmen zu dürfen, im Vordergrund und ist wesentlich geläufiger. Damit ist umgangssprachlich nicht nur das dem Stimm- und Wahlberechtigten gewährte Stimmrecht gemeint, sondern auch das Wahlrecht. Das Recht wird amtlich üblicherweise als Stimm- und Wahlrecht bezeichnet und beinhaltet auch das Initiativrecht. Die stimmberechtigten Bürger – womit die Wahlberechtigten genauso gemeint sind – werden amtlich auch als „das Volk“, häufig auch „das Stimmvolk“, manchmal auch „der Souverän“, bezeichnet und nur selten als „das Wahlvolk“.[1]

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