Als Wasserhaltung oder bergmännische Wasserwirtschaft[1] bezeichnet man im Bergbau unter Tage alle Grubenbaue, Räume und technischen Einrichtungen, die dazu dienen, das Grubengebäude von Grubenwasser frei zu halten.[2] Außerdem bezeichnet der Bergmann den Betriebsvorgang Entfernen des Grubenwassers aus dem Untertagebereich als Wasserhaltung.[3] Im Tagebau bezeichnet man die Entwässerung der Tagebaue als Sümpfung.[4] Sowohl im Tagebau als auch im Untertagebau ist eine leistungsfähige Wasserhaltung von zentraler Bedeutung.[5] Damit das anfallende Wasser aus der Wasserhaltung auch in entsprechender Menge in ein öffentliches Gewässer abgeleitet werden kann, benötigt der Bergwerksbetreiber eine wasserrechtliche Erlaubnis von der zuständigen Behörde.[6]
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