Wasserwirtschaftsverband

Ein Wasserwirtschaftsverband ist eine flussgebietsbezogene öffentlich-rechtliche Organisationsform zur Lösung wasserwirtschaftlicher Aufgaben wie Hochwasserschutz, Abwasserableitung und -reinigung, Gewässerunterhaltung, Grundwasserbewirtschaftung u. v. m.

Ein Wasserwirtschaftsverband unterscheidet sich rechtlich (wegen der hierfür erlassenen Sondergesetze und der Einbindung der Privatwirtschaft) und durch seine sehr viel umfassenderen wasserwirtschaftlichen Aufgaben von einem Wasser- und Bodenverband[1] (der sich üblicherweise nur um die Gewässerunterhaltung der Anlieger kümmert), einem gemeindlichen Zweckverband (der sich üblicherweise aus öffentlichen Trägern konstituiert) oder einem Abwasserzweckverband (dessen Aufgabe im Wesentlichen auf die Abwasserreinigung- und -ableitung beschränkt ist). Die Selbstverwaltungsorgane eines Wasserwirtschaftsverbandes entsprechen in etwa denen eines Zweckverbandes.

  1. Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, § 40

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