Weihnachtsgeld (auch Weihnachtsgratifikation) ist ähnlich wie das Urlaubsgeld ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer. Die Höhe des Weihnachtsgeldes, der Zahlungszeitpunkt sowie der Umstand, ob überhaupt Weihnachtsgeld gezahlt wird, sind gesetzlich nicht geregelt.
Bezeichnung und Zahlungszeitpunkt (meist mit dem Novemberentgelt) beziehen sich auf das christliche Weihnachtsfest. Die Zahlung soll zu den anlässlich des Weihnachtsfestes zusätzlich entstehenden Aufwendungen beitragen und erfolgt in der Absicht, den Arbeitnehmer auch künftig an sich zu binden.[1]
Beim 13. Monatsgehalt handelt es sich dagegen um die Gegenleistung des Arbeitgebers für laufend erbrachte Arbeitsleistungen durch den Arbeitnehmer. Es stellt eine zeitanteilig verdiente Gegenleistung für die Arbeitsleistung dar, die lediglich erst am Ende eines Kalenderjahres ausgezahlt wird. Der Arbeitnehmer erwirbt also im Laufe des Jahres Ansprüche auf Zahlung des 13. Gehalts, die bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres anteilig entstanden sind, wenn die Parteien des Arbeitsvertrags nichts anderes vereinbart haben.[2] Der Höhe nach beläuft sich das 13. Monatsgehalt auf ein volles vereinbartes Monatsgehalt, beim Weihnachtsgeld ist das nicht ohne weiteres der Fall.
Sonderzahlungen, die die reguläre Arbeitsleistung vergüten, dürfen als Lohnbestandteil auf den Mindestlohn angerechnet werden.[3][4][5]