Eine Wertpapierorder (Wertpapierauftrag) ist im Bankwesen der Auftrag zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Art und Menge von Wertpapieren. Das zusammengesetzte Wort beinhaltet die Order (französisch ordre, „bestellen“), die in der alten deutschen Börsensprache für Auftrag stand. Noch heute haben Begriffe wie Orderbuch, Orderbuchstatistik oder Orderzusatz überlebt. Im Wertpapiergeschäft müssen Bankkunden ihrem Kreditinstitut einen formfreien Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren erteilen (Kauforder oder Verkaufsorder), damit Banken oder Broker tätig werden können. Einer Wertpapierorder liegt stets eine Kauf- oder Verkaufsentscheidung des Auftraggebers zugrunde. Dazu gibt es Vordrucke in Papierform oder Online beim Electronic Banking. Bei Zulassung zum Online-Banking mit Brokerkonto kann jeder Internet-Nutzer einen Auftrag erteilen. Ausnahmsweise sind auch telefonische Aufträge möglich. Alle Auftragsformen müssen die auftragsrelevanten Daten enthalten, die die Banken für die Abwicklung der Wertpapierorders benötigen.