Wertpapierrecht

Das Wertpapierrecht ist ein Rechtsgebiet des Privatrechts. Im weiteren Sinn erfasst es die privatrechtlichen Regelungen über Wertpapiere. Im engeren Sinn beschäftigt es sich mit den Regeln über Entstehung, Ausübung und Übertragung von Wertpapieren. Vorschriften, die sich auf den Handel mit und die Verwahrung von Wertpapieren beziehen sind Gegenstand des Kapitalmarktrechts.[1]

Wertpapierrecht ist derjenige Teil der Privatrechtsordnung, der sich mit Wertpapieren befasst, also Urkunden, die private Vermögensrechte verbriefen.[2] Die Rechtsquellen für das Wertpapierrecht ergeben sich aus Gesetzen, wie dem BGB, HGB sowie Spezialgesetzen wie Aktiengesetz (AktG), Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Scheckgesetz (SchG) oder Wechselgesetz (WG).

Gegenstand des Wertpapierrechts sind Wertpapiere, die sich unter anderem hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit und Verkehrsfähigkeit einteilen lassen in Inhaberpapiere, Orderpapiere und Namenspapiere. Der Gesetzgeber hat sich entschieden, die Inhaberpapiere wie bewegliche Sachen zu behandeln, so dass sie durch dingliche Einigung und Übergabe übertragen werden können. Ihr Gutglaubensschutz ist sogar noch weitgehender als bei den beweglichen Sachen.[3] Orderpapiere bedürfen zu ihrer Übereignung zusätzlich eines Indossaments, Namenspapiere einer Zession.

  1. Vogel: § 793 BGB, Rn. 6,7. In: Johannes Köndgen, beck-online.GROSSKOMMENTAR. Stand: 1. Juli 2021.
  2. Karl-Heinz Gursky, Wertpapierrecht, 2011, S. 1
  3. veräußert ein Dieb gestohlene Inhaberpapiere an einen gutgläubigen Erwerber – der kein Kreditinstitut ist – so wird dieser Erwerber über §§ 929, 932 und 935 Abs. 2 BGB Eigentümer; das ist bei beweglichen Sachen überwiegend nicht möglich.

From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Nelliwinne