Wikipedia:Fototipps/Modelvertrag

Hinweis: Da das Urheberrecht nicht übertragbar ist, liegen die Bilderrechte – egal welcher Art die Bilder sind – prinzipiell beim Fotografen! Durch immer wiederkehrendes Umschreiben wird geltendes Recht nicht geändert, deshalb bitte nur konstruktive Änderungen!

Ein Modelvertrag ist ein schriftlicher Vertrag, der üblicherweise zwischen Fotograf und Model bei der Anfertigung von Fotos aufgesetzt wird, um Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien (auch lange nach Anfertigung der Fotos) festzulegen. Der Umfang der Aufnahmen wird eindeutig festgelegt (Porträt, Kleidung, Dessous, Teilakt oder Akt).

Dieses Beispiel beschreibt einen Vertrag zwischen Model und Fotograf für Porträt bis Aktfotografie, keinen Arbeits- oder Honorarvertrag für Pornomodelle.

Ein solcher Vertrag soll absichern,

dass das Model

  • das vereinbarte Honorar zum vereinbarten Zeitpunkt erhält,
  • die vereinbarten Abzüge erhält und verwenden darf,
  • einen Begleiter zu den Aufnahmen mitbringen darf,
  • Bilder nachträglich von einer Veröffentlichung ausgeschlossen werden können und

dass der Fotograf

  • die Bilder wie vereinbart nutzen kann.

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