Die Stimmberechtigung ist Voraussetzung, um sich als Benutzer an Verfahren wie bestimmten Meinungsbildern und Personenwahlen zu beteiligen. Für verschiedene Verfahren gelten verschiedene Stimmberechtigungen. Zur Meinungsabgabe in Verfahren, die nicht explizit eine Stimmberechtigung vorsehen, sind ansonsten natürlich alle Benutzer – auch ohne Anmeldung – herzlich eingeladen.