Wirtschaftskammer (Liechtenstein)

Die Wirtschaftskammer Liechtenstein (WKL), früher Gewerbe- und Wirtschaftskammer (GWK),[1] ist ein privatrechtlicher Verein im Sinne von Art 246 ff. PGR.[2] Sie ist die freiwillige Interessensvertretungen der Wirtschaftstreibenden in Gewerbe, Handel und Dienstleistung.

  1. Siehe Präambel der Statuten der Wirtschaftskammer Liechtenstein (WKL). Der liechtensteinische Staatsgerichtshof hat Staatsgerichtshof Ende 2004 die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in der GWK als verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. In weiterer Folge wurde die GWK als Körperschaft öffentlichen Rechts mit Zwangsmitgliedschaft in die Liechtensteinische Wirtschaftskammer mit freiwilliger Mitgliedschaft überführt.
  2. Art. 1 Abs. 1 der Statuten.

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