Als Zehntscheune oder Zehntscheuer wurde ein Lagerhaus zur Annahme und Aufbewahrung der Naturalsteuer (Zehnt) bezeichnet.[1] In Bayern wird häufig der Begriff Zehntstadel verwendet. In Luxemburg spricht man von Zéintscheier[2] oder Zéngtscheier.[3]
Häufig handelt es sich um Klosterscheunen, die ursprünglich im Eigenbetrieb der Klöster oder durch Grangien gebraucht wurden. Das Wort „Grangie“ leitet sich indirekt von lateinischgrangarium (Getreidespeicher) ab. Auch herrschaftliche Domänen und adlige Güter bedienten sich derartiger Scheunen.
↑Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forste, Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e. V. (Hrsg.): Bauernhäuser in Bayern. Dokumentation. Band 7: Helmut Gebhard, Hans Frei (Hrsg.): Schwaben. Ries, Mittelschwaben, Allgäu. Hugendubel, Kreuzlingen u. a. 1999, ISBN 3-89631-369-X, S. 386.