Ein Zentraler Kontrahent (englisch central counterparty, daher die Abkürzung „CCP“ und die im EU-Deutsch verwendete unglückliche Übersetzung Zentrale Gegenpartei) ist im Finanzwesen ein Rechtssubjekt, das als Vertragspartner zwischen Verkäufer und Käufer tritt und als Vertragspartner für jeden der beiden dient.