Ziel- und Leistungsvereinbarung

Ziel- und Leistungsvereinbarungen bezeichnen Abkommen zwischen zwei Verwaltungsstellen, zum Beispiel von Hochschulen und den jeweils zuständigen Landesministerien, welche auf der einen Seite den Hochschulen bestimmte Autonomien gewähren und auf der anderen Seite den Landesregierungen ermöglichen, sich aus der Detailsteuerung des Hochschulwesens zurückzuziehen. Diese Abkommen haben keinen einheitlichen Rechtscharakter. Er richtet sich nach den inhaltlichen Bestimmungen. Die Abkommen werden in der Regel für einen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschlossen, unterliegen allerdings einer regelmäßigen Überprüfung und Fortschreibung. Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind ein Steuerungsinstrument, welches die enge Verzahnung von Finanzierung und Planung nutzt.[1]

  1. Hannes Berger, Lukas C. Gundling: Hochschulpolitik und Hochschulrecht. Am Beispiel des Landes Thüringen. Dr. Kovac, Hamburg 2015, ISBN 978-3-8300-8622-2, S. 134ff., 204ff.

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