Der Zollwert einer Ware ist der Wert, der für die Berechnung der Zollschuld zu Grunde gelegt wird. Der Zollwert setzt sich aus dem Rechnungsbetrag, Hinzurechnungen und Abzügen zusammen. Ein Beispiel wäre u. a. die anteiligen Fracht- und Versicherungskosten bis zum Ort des Verbringens der Europäischen Union. Der Zollwert ist also vereinfacht gesagt der Wert der Ware beim Grenzübertritt in das Zollgebiet der Europäischen Union.
Der Zollwert kommt nur bei Wertzöllen (z. B. 10 % des Zollwertes der T-Shirts) zur Anwendung, nicht bei spezifischen Zöllen (z. B. EUR 2 pro Stück T-Shirt).
Grundlage für die Ermittlung des Zollwertes ist in der Regel der Rechnungspreis, abzüglich eventuell Skonto, und die durch INCOTERMS ausgedrückte Lieferbedingung.