Als Zuchthaus wurde seit Ende des 16. Jahrhunderts ein Gefängnistypus bezeichnet, dessen wegen Verbrechen verurteilte Insassen strafverschärfenden Haftbedingungen unterworfen waren. Diese bestanden vor allem in harter, körperlicher Zwangsarbeit, oft bis zur Erschöpfung, zum Beispiel in Steinbrüchen oder in Torfstichen. Diese Form der Freiheitsstrafe löste im frühneuzeitlichen Europa die Leibes- und Todesstrafen ab, die im Mittelalter auch wegen vergleichsweise geringfügiger Vergehen verhängt werden konnten. In der Anfangszeit dienten Zuchthäuser nicht nur als Strafanstalten, sondern auch als Einrichtungen zur Sozialdisziplinierung von Bettlern und anderen Armen.