Zugbildung bedeutet die Zusammenstellung der Personen- beziehungsweise Güterwagen zu einem Zug. Maßgeblich hierfür sind im Eisenbahnverkehr in Deutschland und in der Schweiz die Fahrdienstvorschriften sowie ergänzende Vorschriften. Grundsätzlich zu unterscheiden sind die Zugbildungsvorschriften bei Reise- und bei Güterzügen.