Die zugewandten Orte waren Territorien, die mit der Alten Eidgenossenschaft durch ein System von Verträgen verbunden waren.
Die Alte Eidgenossenschaft war ein äusserst heterogenes Gebilde. Ausser der Tagsatzung besass sie keine zentralen Institutionen; sie bestand vielmehr aus einem komplexen Geflecht von bi- und multilateralen Bündnissen und Herrschaftsverhältnissen. Als zugewandte Orte wurden alle diejenigen eidgenössischen Gebiete bezeichnet, die weder Vollmitglieder (wie die Dreizehn Alten Orte) noch Untertanengebiete waren.
Hinter der Jahreszahl des Bündnisses stehen die bündnisschliessenden eidgenössischen Orte.
«Engere Zugewandte»
Stadt Biel (1353); Bern, Freiburg, Solothurn, nominell unter der Oberhoheit des Fürstbistums Basel
Freistaat der Drei Bünde (1497/99); Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus; 1600 Wallis; 1602 Bern; nach 1618 eigentlich nur noch Bern und Zürich
Stadt Rottweil (1519); XIII Orte; nach 1632 nur noch Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Solothurn, Freiburg
Evangelische Zugewandte
Stadt Mülhausen im Elsass (1515/86); XIII Orte; 1586 nur noch Zürich, Bern, Glarus, Schaffhausen, Basel
Stadt Genf (1519/36); Bern, Freiburg; 1558 nur noch Bern; 1584 Zürich, Bern