Zugleitbetrieb

Der Zugleitbetrieb ist ein Betriebsverfahren der Eisenbahn, bei dem ein zentraler Zugleiter jedem Zug auf einer Strecke die Erlaubnis zur Fahrt bis zu einer Zuglaufstelle erteilt. Dabei stehen Zugleiter und Fahrpersonal in fernmündlichem Kontakt zueinander (Zugfunk, Mobiltelefon, gelegentlich Streckenfernsprecher). Der Zugleitbetrieb kann ohne Hauptsignale und technische Streckenblock-Einrichtungen durchgeführt werden, was große Einsparungen erlaubt. In Deutschland wird der Zugleitbetrieb nur auf ausgewählten eingleisigen Nebenbahnen mit einer zulässigen Geschwindigkeit bis 80 km/h angewandt.

Nach dem Zusammenschluss von Deutsche Reichsbahn (DR) und Deutsche Bundesbahn (DB) 1994 zur Deutschen Bahn AG wurden die Vorschriften harmonisiert. Strecken, die früher mit vereinfachtem Nebenbahnbetrieb betrieben wurden, unterliegen heute oft den Bestimmungen für den Zugleitbetrieb nach Richtlinie (Ril) 436 (ZLB) oder dem signalisierten Zugleitbetrieb nach Ril 437 (SZB). Im Gegensatz dazu erfolgt die Betriebsführung auf Haupt- und den anderen Nebenbahnen nach der herkömmlichen Fahrdienstvorschrift der DB AG (FV-DB – Ril 408). Strecken, auf denen das Betriebsverfahren Zugleitbetrieb angewandt wird, sind in den Angaben für das Streckenbuch oder Sammlung betrieblicher Vorschriften benannt.


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