Zusatzsignale

In Deutschland werden als Zusatzsignale (Zs) Signale an einer Eisenbahnstrecke bezeichnet, die dem Triebfahrzeugführer eine zusätzliche Information über die vor ihm liegende Strecke mitteilen, die durch ein Hauptsignal allein nicht übermittelt werden kann.

Geltung gemäß Richtlinie 301.0301 der Deutschen Bahn: Zusatzsignale gelten für Zugfahrten. Das Signal Zs 103 (DV 301) gilt nur für Rangierfahrten. Ortsfeste Zusatzsignale werden in der Regel an Haupt- oder Vorsignalen gezeigt. Die Signale Zs 2, Zs 2v, Zs 3, Zs 3v, Zs 6 und Zs 10 (DS 301) können allein stehend gezeigt werden.


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