Eine Zwangsbehandlung oder auch ärztliche Zwangsmaßnahme ist eine gegen den natürlichen Willen des Betroffenen durchgeführte Untersuchung oder Heilbehandlung oder ein ohne oder gegen den natürlichen Willen des Betroffenen durchgeführter ärztlicher Eingriff (§ 1832 Abs. 1 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)).