Ein Zweikrafttriebfahrzeug ist ein Triebfahrzeug, das mit zwei unterschiedlichen Energiequellen betrieben werden kann. Dieses Schienenfahrzeug ist entweder eine Zweikraftlokomotive oder ein Zweikrafttriebzug beziehungsweise -triebwagen. Meistens handelt es sich um elektrisch angetriebene Fahrzeuge, deren Fahrstrom wahlweise aus einer Oberleitung oder Stromschiene entnommen oder alternativ mit einem Dieselmotor, der einen Generator antreibt, auf dem Fahrzeug selbst erzeugt werden kann (dieselelektrischer Antrieb).[1][2] Durch diese Technik sind die Fahrzeuge flexibel einsetzbar, da sie als Fahrzeuge mit Stromabnehmern einerseits auf nicht elektrifizierten Bahnen fahren können, ohne dass ein Lokwechsel notwendig ist, und andererseits ihren Verbrennungsmotor auf elektrifizierten Strecken nicht einsetzen müssen. Nachteilig ist hingegen die hohe Masse aufgrund der zwei Antriebssysteme.
Zweikraftfahrzeuge sind keine Hybridfahrzeuge, da der für einen Hybridantrieb notwendige zweite Energiespeicher, meist in Form einer Batterie, in die Bremsenergie zurückgespeist wird, fehlt. Sie können vergleichsweise einfach aus dieselelektrischen Fahrzeugen hergerichtet werden, wenn der Gleichstrom ab Fahrleitung eine ähnliche Spannung aufweist wie der vom fahrzeugeigenen Generator erzeugte. Zweikraftfahrzeuge werden oft für Arbeits- oder Bauzüge verwendet, vor allem weil sie auch bei abgeschalteter Oberleitung fahren können.