Der Begriff Naturfarben hat mehrere Bedeutungen. In diesem Artikel werden die Bedeutungen als Farbton oder als Palette von Farbtönen behandelt. Einerseits ist mit dem Begriff als Adjektiv oder als Substantiv im Singular ein Farbton gemeint, der sich als Materialeigenschaft ergibt, wie es der unbehandelte, also weder gebleichte noch gefärbte Farbton des Produkts ist. Naturfarben sind beispielsweise Objekte aus ungebleichter und ungefärbter Baumwolle oder aus ungebleichtem Papier. Andererseits bezeichnet der Begriff (und dann als Plural, also Naturfarben) eine Palette von Farbtönen. Die Bezeichnung bezieht sich hier auf das Auftreten dieses Farbtons in der Natur oder naturnahen Produkten, beispielsweise als Farbton von Erden (→ Erdtöne), Hölzern oder Gewürzen (→ Gewürztöne). Ungefärbte Gegenstände können in diesen Tönen gefärbt werden, sie sind jedoch im Sinne der ersten Bedeutung des Begriffs nicht „naturfarben“, sondern „gefärbt“.